Wie wechselt man den Firmennamen einer GmbH? - Anwalte-de.com

Wie wechselt man den Firmennamen einer GmbH?

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Frage vom Besucher

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13.11.2024

Wir haben einen unpassenden Firmennamen gewählt und möchten ihn ändern, ohne neue Gesellschaft zu gründen. Welche Schritte sind dafür erforderlich?

Website-Administration 17.11.2024
Antwortdatum: 17.11.2024

Um den Firmennamen (Firma) einer GmbH zu ändern, braucht es einen Gesellschafterbeschluss zur Änderung der Satzung, da der Name in § 3 Abs. 1 GmbHG festgelegt wird. Dieser Beschluss erfordert eine notarielle Beurkundung und in der Regel eine 3/4-Mehrheit. Anschließend reicht man die Satzungsänderung beim Handelsregister ein. Erst nach Eintragung ist der neue Firmenname wirksam. Auch sollten Sie den Marken- und Domaincheck vornehmen, damit es keine Kollision mit fremden Rechten gibt. Der Handelsregistereintrag wird aktualisiert, und Sie müssen neue Geschäftsunterlagen (Briefpapier, Stempel) anpassen.

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