Antwortdatum: 08.11.2024
Eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine GmbH, deren Satzungszweck gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zielen dient und die dafür vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Sie profitiert von Steuervergünstigungen, darf Spendenquittungen ausstellen und muss Gewinne ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck verwenden. Im Gegensatz zum Verein ist eine gGmbH kapitalsstärker und kann wie ein Unternehmen auftreten. Gesellschafter können keine Gewinne entnehmen, da das Gemeinwohl im Fokus steht. Bestehen Zweifel am Gemeinnützigkeitsstatus, kann das Finanzamt die Anerkennung widerrufen.