Antwortdatum: 19.12.2024
Das AktG erlaubt beliebige Nennbeträge, sofern sie mindestens 1 Euro betragen, oder man wählt Stückaktien ohne Nennwert. Das Grundkapital muss mindestens 50.000 Euro betragen. Beispielsweise kann man 50.000 Aktien zu je 1 Euro ausgeben, oder 500.000 Aktien zu je 0,10 Euro sind unzulässig, weil 1 Euro der Mindestnennwert ist. Alternativ kann man Stückaktien verwenden, bei denen jede Aktie einen proportionalen Anteil am Grundkapital vertritt, ohne nominellen Betrag. Wichtig ist nur, dass das gesamte Grundkapital 50.000 Euro oder mehr beträgt.