Antwortdatum: 17.01.2025
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability) ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und leitende Angestellte eines Unternehmens. Sie deckt Ansprüche, wenn Organmitglieder ihre Pflichten verletzen und Schaden anrichten. In Deutschland ist das üblich für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte. Die Police übernimmt Gerichts- und Schadensersatzkosten, sofern kein Vorsatz vorliegt. Manchmal schreibt der Anstellungsvertrag vor, dass eine D&O-Versicherung abgeschlossen wird. Es gibt jedoch eine Selbstbeteiligungspflicht z. B. für Vorstände einer börsennotierten AG nach § 93 AktG.