Antwortdatum: 02.01.2025
Eine rechtliche Verpflichtung zur Due Diligence gibt es so nicht. Es ist jedoch gängige Praxis bei Unternehmenskäufen, den Zielbetrieb gründlich zu prüfen (Finanzen, Verträge, Steuern, Recht, Patente etc.). Man will Risiken und Haftungspotenziale erkennen. Nur in bestimmten Branchen (z. B. Finanzdienstleistung) sind Prüfungen vorgeschrieben. Meist ist die Due Diligence ein wichtiger Teil der Kaufverhandlungen. Sie dient als Grundlage für Kaufpreisfindung und Gewährleistungsausschlüsse. Ohne DD riskiert man, versteckte Verbindlichkeiten zu übernehmen. Daher ist es eine dringende Empfehlung, keine Pflicht.