Antwortdatum: 23.12.2024
Ein Joint Venture kann man als ‚Gesellschaft bürgerlichen Rechts‘ (GbR), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), Personengesellschaft oder vertragliche Kooperation ausgestalten. Häufig wird eine eigene JV-GmbH gegründet, an der beide Partner Gesellschafter sind. Dann regelt der JV-Vertrag Ziele, Kapitalbeiträge, Geschäftsführung und Gewinnverteilung. Alternativ kann man rein vertraglich kooperieren, ohne eine neue Rechtsperson zu gründen. Die Wahl hängt von Haftungswunsch, Kapitalbedarf und Flexibilität ab. Eine JV-Gesellschaft bietet klare Struktur und begrenzte Haftung, erfordert aber Gründungsformalitäten und laufende Kosten.