Antwortdatum: 17.11.2024
Auch ein Ein-Personen-Betrieb kann als Kapitalgesellschaft auftreten, z. B. UG (haftungsbeschränkt), wenn man Haftungsrisiko minimieren will. Man braucht mindestens 1 Euro Stammkapital bei einer UG. Allerdings sind die laufenden Kosten (Handelsregistereintrag, Bilanzierung) höher als bei einem einfachen Kleingewerbe. Man muss Abgaben, Buchführungs- und Steuerpflichten beachten. Trotzdem kann sich das lohnen, wenn man das Privatvermögen schützen will oder ein seriöser Marktauftritt gewünscht ist. Letztlich hängt es von der Risikoeinschätzung und Wachstumsperspektive ab, ob sich das für ein Kleinstunternehmen lohnt.