Antwortdatum: 06.01.2025
Stimmrechtslose Vorzugsaktien gewähren den Aktionären kein Stimmrecht in der Hauptversammlung, bieten aber typischerweise einen höheren Dividendenanspruch oder bevorzugte Gewinnbeteiligung. Der Vorteil für die Gesellschaft: Man kann Kapital aufnehmen, ohne den Einfluss der neuen Aktionäre zu vergrößern. Für die Inhaber bietet sich eine höhere Dividende als Ausgleich. Sie sind bei Beschlüssen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine Sonderregelung vor (z. B. in existenzbedrohenden Situationen). Vorzugsaktien sind in Deutschland zulässig (§ 139 ff. AktG), dürfen aber nicht mehr als die Hälfte des Grundkapitals ausmachen.