Antwortdatum: 05.01.2025
Ein automatisches nachvertragliches Wettbewerbsverbot gibt es für GmbH-Geschäftsführer nicht. Wenn kein solches vertraglich vereinbart wurde, darf er nach Amtsbeendigung grundsätzlich bei einem Konkurrenten anfangen. Allerdings muss er Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren. Will man ein umfassendes Wettbewerbsverbot durchsetzen, muss man dies schriftlich vereinbaren, inklusive Karenzentschädigung, sonst ist es unwirksam. Das Wettbewerbsverbot sollte in Bezug auf Dauer, räumlichen und sachlichen Umfang angemessen sein, damit es nicht unverhältnismäßig eingeschränkt und dadurch ungültig wird.