Antwortdatum: 04.11.2024
Ja, per Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) kann eine GmbH zur AG werden. Die Gesellschafterversammlung beschließt den Formwechsel mit Dreiviertelmehrheit. Man erstellt einen Umwandlungsplan, bestimmt das Grundkapital (mind. 50.000 Euro) und wandelt die bisherigen Anteile in Aktien um. Ein notarieller Beschluss und Handelsregisteranmeldung sind nötig. Die neue Gesellschaft (AG) tritt in alle Rechte und Pflichten der alten GmbH ein. Nach Eintragung wird die GmbH gelöscht, die AG besteht fort. Danach kann die AG, sofern gewollt, einen Börsengang planen.