Antwortdatum: 30.12.2024
Directors' Dealings beschreibt den Handel von Organmitgliedern oder nahestehenden Personen (z. B. Ehegatten) mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten ihrer börsennotierten Gesellschaft. Nach EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) sind diese Insidergeschäfte ab einem bestimmten Betrag (5.000 Euro pro Kalenderjahr) innerhalb von drei Werktagen öffentlich zu melden. Die Gesellschaft muss die Meldung veröffentlichen und an die zuständige Behörde (BaFin) weiterleiten. Ziel ist Transparenz über Insidertransaktionen. Verstöße können Bußgelder oder strafrechtliche Folgen haben.