Antwortdatum: 04.11.2024
Konsortialverträge sind Kooperationsabkommen zwischen mehreren Parteien, typischerweise um ein gemeinsames Projekt zu finanzieren oder durchzuführen. Parallel zum Gesellschaftsvertrag klärt man darin Aspekte wie Kapitalbeiträge, Sicherheiten, Zins- und Tilgungsmodalitäten (falls Darlehen gewährt werden), Mitbestimmung bei wesentlichen Projektentscheidungen oder Ausstiegsklauseln. Im Gesellschaftsrecht ist das gängig, wenn Bankkonsortien oder mehrere Investoren zusammen agieren. Diese Verträge sind rein schuldrechtlich, unabhängig vom Satzungstext, können aber dennoch eng mit dem Gesellschaftsverhältnis verwoben sein und erfordern Abstimmung.