Antwortdatum: 14.11.2024
Die Formwechselsperre bezeichnet Zeiträume, in denen nach bestimmten Umwandlungen keine erneute Umwandlung erfolgen kann. Etwa nach einer Aufspaltung kann eine Gesellschaft nicht sofort an einem Formwechsel teilnehmen. Die genauen Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz. Der Gesetzgeber möchte Kettenumwandlungen vermeiden, die Gläubigerschutz oder Arbeitnehmerrechte beeinträchtigen könnten. Ob und wie lange gesperrt ist, hängt vom konkreten Umwandlungstatbestand ab. Wenn man also gleich mehrere Umwandlungen plant, sollte man die jeweiligen Sperrfristen oder Restriktionen prüfen, damit keine Unwirksamkeit droht.