Antwortdatum: 08.11.2024
Ein Protokoll dokumentiert den Ablauf und die Beschlüsse einer Gesellschafterversammlung. Bei wesentlichen Beschlüssen (z. B. Geschäftsführerbestellung, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen) ist oft notarielle Beurkundung nötig oder zumindest eine schriftliche Protokollierung. Das Protokoll nennt Datum, Teilnehmer, Beschlussgegenstände, Stimmverhältnisse und Beschlussformulierung. Es dient als Nachweis, etwa für die Handelsregisteranmeldung. Eine ordentliche, gut lesbare Niederschrift beugt Streit über den Inhalt der Beschlüsse vor. Bei wichtigen Beschlüssen ist eine notarielle Beurkundung zwingend, damit die Eintragung ins Handelsregister erfolgen kann.