Was besagt das Einstimmigkeitsprinzip in einer GbR? - Anwalte-de.com

Was besagt das Einstimmigkeitsprinzip in einer GbR?

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Frage vom Besucher

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22.11.2024

In unserer GbR glauben einige, man bräuchte Einstimmigkeit für jede Entscheidung. Stimmt das, oder kann man Mehrheitsentscheidungen vereinbaren?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag gilt für die GbR § 709 BGB, wonach Beschlüsse einstimmig getroffen werden müssen. Das heißt, jeder Gesellschafter hat ein Veto. Allerdings kann man vertraglich vorsehen, dass Mehrheiten (z. B. einfache oder qualifizierte Mehrheit) entscheiden dürfen. Geschieht das nicht, bleibt das Einstimmigkeitserfordernis bestehen, was manchmal zu Blockaden führt. Es ist ratsam, im Gesellschaftsvertrag Mehrheitsentscheidungen einzuführen, vor allem bei größeren GbRs mit vielen Gesellschaftern.

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