Antwortdatum: 18.12.2024
Ja, Gesellschaftsverträge können Schiedsklauseln enthalten, die festlegen, dass interne Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht entschieden werden. So vermeidet man öffentliche Gerichtsverfahren. Die Klausel muss klar regeln, welche Streitigkeiten erfasst sind, wie das Schiedsgericht zusammengesetzt wird und wo das Schiedsverfahren stattfindet. Die Zivilprozessordnung (§§ 1025 ff.) gibt den rechtlichen Rahmen. Schiedsverfahren sind oft schneller, vertraulicher und flexibler, jedoch können sie kostspielig sein und kein Rechtsmittel zum staatlichen Gericht bieten, außer in besonderen Fällen (z. B. Nichtigkeit der Schiedsklausel oder grobe Verfahrensfehler).