Antwortdatum: 17.11.2024
‚i.G.‘ steht für ‚in Gründung‘. Solange die GmbH noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, existiert sie als Vorgründungsgesellschaft (bzw. Vorgesellschaft nach notarieller Beurkundung). Sie kann bereits Geschäfte abschließen, doch haften die Gründer oft persönlich. Erst mit Eintragung im Handelsregister wird die GmbH eine juristische Person. Dann entfällt der Zusatz ‚i.G.‘ und man kann nur noch als ‚GmbH‘ auftreten. In dieser Phase ist Vorsicht bei Verträgen geboten, da die Gesellschaft noch nicht voll haftet.