Antwortdatum: 12.01.2025
Bei der GmbH & Co. KG fungiert die GmbH als Komplementär und führt die Geschäfte. Daher obliegt der Insolvenzantragspflicht dem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der KG vorliegt. Der Antrag muss unverzüglich, spätestens binnen drei Wochen gestellt werden, sonst drohen Haftungsrisiken. Kommanditisten sind idR nicht antragsverpflichtet. Die GmbH & Co. KG ist selbst Rechtsträgerin; die Komplementär-GmbH handelt für sie. Kommanditisten sollten den Geschäftsführer jedoch über finanzielle Schwierigkeiten informieren, da er die Insolvenzantragspflicht trägt.