Antwortdatum: 20.11.2024
Auch Aktionäre einer AG können der Gesellschaft Darlehen gewähren, sofern dies nicht die Eigenkapitalausstattung ersetzten soll. Es wird ein normaler Darlehensvertrag geschlossen. Zu beachten sind Kapitalerhaltungsvorschriften, v. a. bei drohender Insolvenz oder wenn die AG bilanziell überschuldet ist. Ein unbesichertes Darlehen von Aktionären kann bei Insolvenz nachrangig sein. Anders als bei GmbHs existiert kein absolutes Verbot. Dennoch sollte der Aufsichtsrat (falls vorhanden) zustimmen, da es ein Interessenkonflikt sein könnte. Die Zinsen müssen fremdüblich sein, um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu riskieren.