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Können ausländische Gesellschaften in Deutschland agieren, ohne sich hier einzutragen?

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Frage vom Besucher

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14.01.2025

Ich habe gehört, dass manche Gründer eine Ltd. (UK) oder eine US-LLC haben. Dürfen sie einfach in Deutschland ein Geschäft aufmachen, oder müssen sie eine Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen?

Website-Administration 18.01.2025
Antwortdatum: 18.01.2025

Ausländische Gesellschaften können in Deutschland tätig sein, müssen jedoch je nach Umfang eine Zweigniederlassung ins deutsche Handelsregister eintragen, sobald sie hier einen Verwaltungssitz unterhalten oder regelmäßig Geschäfte führen. Die Gesellschaft bleibt ihrem Heimatstatut unterstellt, aber deutsche Vorschriften (z. B. Steuerrecht, Mindestinformationspflichten) gelten zusätzlich. Nach der Brexit-Übergangsphase können britische Rechtsformen in Deutschland eingeschränkter agieren, da die EU-Gesellschaftsfreiheit entfällt. Gründet man keine Zweigniederlassung, riskiert man, als Scheinauslandsgesellschaft betrachtet zu werden, was zu Haftungsfolgen führen kann.

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