Antwortdatum: 27.12.2024
Eine GbR kann durchaus Eigentum an Grundstücken erwerben, sofern es nicht gesetzlich verboten ist. Das Grundbuch schreibt man dann oft als „GbR XY, bestehend aus Person A und Person B“. Seit 2022 existiert für GbRs ein Gesellschaftsregister. Will die GbR als Rechtsträger ins Grundbuch eingetragen werden, muss sie in dieses Register eingetragen sein. Andernfalls kann das Grundbuchamt die Eintragung verweigern oder alle Gesellschafter einzeln aufführen. Es ist ratsam, im GbR-Vertrag genau zu definieren, wer über Grundstücksgeschäfte entscheiden darf.