Antwortdatum: 15.11.2024
Im Zugewinnausgleich geht es um den Wertzuwachs des Privatvermögens während der Ehe. GmbH-Anteile gehören zum Vermögen des Gesellschafters. Der Ex-Partner kann einen Ausgleich in Geld fordern, nicht automatisch Anteile. Allerdings kann das Gericht in Ausnahmefällen eine Teilhabe der Ex-Partnerin an den Anteilen anordnen, wenn ein Wertausgleich in Geld nicht realisierbar ist. Häufig bezahlt der Gesellschafter die fällige Summe, damit die Ex-Partnerin nicht Gesellschafterin wird. Wenn der Gesellschaftsvertrag Vorkaufsrechte oder eine Zustimmungsklausel enthält, verhindert dies die ungewollte Übernahme durch Dritte.