Antwortdatum: 06.11.2024
Eine GbR kann sich zwar freiwillig ins neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen (nicht ins Handelsregister!), wenn sie Rechtsgeschäfte tätigt und Rechtspersönlichkeit erlangen will. Möchte man jedoch ein Handelsgewerbe betreiben, das nach Art und Umfang kaufmännische Einrichtung verlangt, wird aus der GbR eine OHG. Dann ist eine Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A) erforderlich. Dadurch ändert sich die Haftung und der Rechtsstatus. Eine einfache GbR, die kein Handelsgewerbe betreibt, bleibt ohne HR-Eintragung. Seit 2022 gibt es das Gesellschaftsregister, wo man eine registrierte GbR (eGbR) werden kann, aber das ist kein Handelsregistereintrag.