Ich habe einen deutschen Ehepartner und möchte gerne nach Deutschland ziehen. Wie läuft das familiäre Nachzugsverfahren ab?
Website-Administration
19.12.2024
Antwortdatum: 19.12.2024
Für den Ehegattennachzug muss der Antrag in der deutschen Botschaft des Heimatlandes gestellt werden. Man benötigt Heiratsurkunde, Nachweis ausreichenden Wohnraums und meist einfache Deutschkenntnisse (A1). Liegt ein gültiger Ehegattennachzugstitel vor, kann man dann in Deutschland Aufenthalt erhalten und in vielen Fällen auch arbeiten.
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Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
Ich habe gehört, man braucht in Deutschland einen Aufenthaltstitel für längerfristigen Aufenthalt. Was bedeutet Aufenthaltserlaubnis und wie unterscheidet sie sich von anderen Titeln?
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