Antwortdatum: 13.12.2024
Ja, mit einem Aufenthaltstitel für selbständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) kann man ein Gewerbe gründen, sofern ein wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis besteht und die Finanzierung gesichert ist. Man muss einen tragfähigen Geschäftsplan vorlegen. Die Ausländerbehörde prüft unter Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer die Erfolgsaussichten.