Antwortdatum: 08.12.2024
Als Inhaber eines Drittstaatenführerscheins darf man bis zu sechs Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland fahren. Danach muss man den ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen. Das Verfahren variiert je nach Land (manchmal theoretische/praktische Prüfung). Bei Nichtbeachtung riskiert man Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.