Antwortdatum: 17.11.2024
Oft kann man den Zweck ändern, wenn man die Voraussetzungen für ein Studium erfüllt (Zulassung, Finanzierung). Eine Ausreise ist meist nicht nötig, jedoch Ausländerbehörde muss zustimmen. Man sollte frühzeitig dort vorsprechen, Zulassungsbescheid und Finanzierungsnachweise vorlegen. Entscheidend ist, ob die Behörde der Statusänderung zustimmt.