Antwortdatum: 19.11.2024
Eine deutsche Niederlassungserlaubnis (unbefristet) erlaubt nur dauerhaftes Leben und Arbeiten in Deutschland. Für andere EU-Staaten braucht man ggf. ein eigenes Aufenthaltsrecht. Es gibt jedoch den Daueraufenthalt-EU (nach fünf Jahren), der in anderen EU-Staaten gewisse Mobilitätsvorteile bietet. Trotzdem ist in der Regel auch dort ein Antrag nötig.