Antwortdatum: 28.11.2024
Jeder, auch Nicht-EU-Bürger, darf grundsätzlich in Deutschland Immobilien erwerben. Der Kauf an sich ist nicht beschränkt. Allerdings gibt der Immobilienbesitz allein kein automatisches Aufenthaltsrecht. Man braucht weiterhin einen gültigen Aufenthaltstitel für längeren Aufenthalt. Der Kauf erfolgt meist über Notar, ohne Ausländerbeschränkungen.