Antwortdatum: 31.10.2024
Beim Ehegattennachzug muss der Lebensunterhalt für beide gesichert sein, um keine Sozialleistungen beanspruchen zu müssen. Wenn Sie bereits ALG II beziehen, kann das Ausländeramt ableiten, dass der Unterhalt nicht gesichert ist. Manchmal gelten Ausnahmen (z.B. deutsche Staatsangehörige oder Härtefälle). Man sollte sich beraten lassen, ob Ausnahmen greifen.