Antwortdatum: 30.12.2024
Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, können nach § 8 oder § 37 StAG unter Umständen eingebürgert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen (Aufenthaltsdauer, Integration) erfüllt sind. Ab 8 Jahren legalem Aufenthalt haben sie schon eine Chance. Alternativ kann ab 16 das Kind eigenständig Antrag stellen. Weitere Details klärt das Einbürgerungsamt.