Ich habe nur 1 Jahr Gültigkeit, Vermieter ist skeptisch.
Website-Administration
03.12.2024
Antwortdatum: 03.12.2024
Natürlich darf man eine Wohnung mieten und sich anmelden, sofern man ein legales Aufenthaltspapier hat. Das Meldegesetz schreibt vor, dass jeder in Deutschland gemeldet sein muss. Der befristete Titel ändert daran nichts. Allerdings können Vermieter skeptisch sein. Aber gesetzlich ist das kein Hindernis, sich umzumelden oder einen Mietvertrag abzuschließen.
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Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
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