Antwortdatum: 03.12.2024
Natürlich darf man eine Wohnung mieten und sich anmelden, sofern man ein legales Aufenthaltspapier hat. Das Meldegesetz schreibt vor, dass jeder in Deutschland gemeldet sein muss. Der befristete Titel ändert daran nichts. Allerdings können Vermieter skeptisch sein. Aber gesetzlich ist das kein Hindernis, sich umzumelden oder einen Mietvertrag abzuschließen.