Zum Beispiel FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr). Brauche ich Arbeitsvisum?
Website-Administration
23.12.2024
Antwortdatum: 23.12.2024
Für ein FSJ oder BFD (Bundesfreiwilligendienst) beantragt man eine besondere Aufenthaltserlaubnis zu Freiwilligendiensten. Es zählt nicht als reguläre Arbeit, trotzdem braucht man ein Visum/ Aufenthaltstitel nach § 19e AufenthG. Dieses Verfahren ist vereinfacht, es besteht kein regulärer Arbeitsvertrag, aber man erhält Taschengeld und kann bleiben, solange das FSJ läuft.
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Ich habe gehört, man braucht in Deutschland einen Aufenthaltstitel für längerfristigen Aufenthalt. Was bedeutet Aufenthaltserlaubnis und wie unterscheidet sie sich von anderen Titeln?
Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
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