Kann ich sofort eine Arbeitsstelle annehmen oder erst Visum wechseln?
Website-Administration
11.12.2024
Antwortdatum: 11.12.2024
Wenn Sie kurz vor Abschluss stehen, kann man nach dem Examen die Aufenthaltserlaubnis ändern. Zunächst erhalten Absolventen deutscher Hochschulen bis zu 18 Monate zur Jobsuche (§ 16b Abs. 5 AufenthG). Finden Sie eine passende Stelle, beantragen Sie Arbeitserlaubnis (z.B. Blaue Karte). Ein direkter Wechsel ist möglich, aber erfordert Gang zur Ausländerbehörde.
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Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
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