Antwortdatum: 29.11.2024
Die Duldung wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, wenn eine Abschiebung vorübergehend unmöglich oder unzumutbar ist (z.B. fehlende Papiere, akute Krankheit, dringende familiäre Gründe). Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern stoppt nur die Abschiebung. Sie wird meistens befristet ausgestellt und regelmäßig überprüft.