Antwortdatum: 09.11.2024
Es kann passieren, dass ein ausländischer Studienabschluss nicht automatisch gleichwertig ist. Man kann ein Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Behörde (z.B. ZAB) beantragen. Wenn formale Kriterien (Inhalte, Stundenanzahl) nicht passen, wird man evtl. zu Ausgleichsprüfungen aufgefordert. Eine vollständige Ablehnung ist selten, oft gibt es Teilanerkennung.