Antwortdatum: 25.12.2024
Nach der Dublin-III-Verordnung ist Italien in der Regel zuständig, weil dort Ihr Fingerabdruck erfasst wurde. Bei Antrag in Deutschland wird Deutschland prüfen, ob es zuständig ist oder ob eine Überstellung an Italien erfolgt. Nur in speziellen Härtefällen (z.B. medizinische Gründe) kann Deutschland aus humanitären Gründen selbst prüfen.