Ich möchte ein FÖJ in Deutschland machen, habe aber nicht die EU-Staatsangehörigkeit.
Website-Administration
15.01.2025
Antwortdatum: 15.01.2025
Ja, wie beim FSJ muss man ein passendes Visum/Aufenthaltstitel beantragen (§ 19e AufenthG). Man legt den Vertrag für das FÖJ vor und Nachweis der Finanzierung. Dann wird ein spezielles Visum für Freiwilligendienst ausgestellt. Man darf damit nur den entsprechenden Freiwilligendienst leisten, keine reguläre Arbeit.
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Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
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