Antwortdatum: 06.11.2024
Asylbewerber können teils nach 3 Monaten eine Ausbildung machen, sofern die Ausländerbehörde und ggf. Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Es kommt auf den Status und Zeitpunkt an. Bei einer Duldung kann man Ausbildungsduldung beantragen (§ 60c AufenthG). Es empfiehlt sich, früh das Einverständnis der Behörden einzuholen.