Ich habe mich bei der Botschaft etwas getäuscht, z.B. Einkommensunterlagen gefälscht.
Website-Administration
23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024
Ja, wenn sich herausstellt, dass der Titel durch falsche Angaben, Täuschung, gefälschte Dokumente erlangt wurde, kann die Ausländerbehörde ihn nachträglich widerrufen. Zudem drohen Strafverfahren und Ausweisung. Es ist elementar, korrekte Informationen zu liefern, sonst verliert man das Aufenthaltsrecht.
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