Antwortdatum: 25.11.2024
Bei Familienangehörigen von EU-Bürgern, die Freizügigkeit ausüben (z.B. in Deutschland arbeiten), gilt grundsätzlich ein ungehindertes Aufenthalts- und Arbeitsrecht. Man beantragt eine 'Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers'. Danach kann man sofort arbeiten. Keine Wartezeit wie bei Drittstaatlern üblich.