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Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung von meinem deutschen Ehepartner?

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Frage vom Besucher

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14.12.2024

Wir haben uns getrennt, Ehe war kürzer als 3 Jahre.

Website-Administration 18.12.2024
Antwortdatum: 18.12.2024

Bei Scheidung kann das Aufenthaltsrecht aus Ehegattennachzug erlöschen. Hat man jedoch mehr als 3 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt (bzw. 2 Jahre bei Ehe mit Deutschem), kann man einen eigenen Aufenthaltstitel beantragen, z.B. Erwerbstätigkeit oder Eigenunterhalt. Sind die 3 Jahre nicht voll, ist es schwieriger. In Härtefällen kann § 31 AufenthG greifen.

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