Antwortdatum: 10.11.2024
Bei anerkanntem Flüchtlingsstatus (Flüchtlingseigenschaft oder Asylberechtigung) gibt es einen erleichterten Familiennachzug, sofern kein lebensunterhaltssicherndes Einkommen nachgewiesen wird. Es müssen aber Fristen beachtet werden (Dreimonatsfrist nach Anerkennung). Bei subsidiärem Schutz ist die Nachzugsregelung oft eingeschränkt und es gibt Kontingente bzw. Ermessensentscheidungen.