Der Gast braucht jemanden, der für Kost und Logis bürgt. Wie geht das?
Website-Administration
27.10.2024
Antwortdatum: 27.10.2024
Die Verpflichtungserklärung wird beim Ausländeramt oder Bürgeramt abgegeben. Man legt Pass, Einkommensnachweise, Mietvertrag, ggf. Versicherungen vor. Damit erklärt man sich bereit, alle Kosten des Gastes (inkl. Krankenversorgung) zu tragen, falls dieser nicht selbst aufkommt. So kann der Gast ein Schengen-Visum für Besuchszwecke beantragen.
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