Antwortdatum: 27.10.2024
Die Verpflichtungserklärung wird beim Ausländeramt oder Bürgeramt abgegeben. Man legt Pass, Einkommensnachweise, Mietvertrag, ggf. Versicherungen vor. Damit erklärt man sich bereit, alle Kosten des Gastes (inkl. Krankenversorgung) zu tragen, falls dieser nicht selbst aufkommt. So kann der Gast ein Schengen-Visum für Besuchszwecke beantragen.