Antwortdatum: 28.10.2024
Subsidiärer Schutz erhält, wer nicht als Flüchtling anerkannt wird, aber ernsthafte Gefahr (Folter, Todesstrafe, Krieg) im Heimatland hätte. Man kriegt eine befristete Aufenthaltserlaubnis (1 Jahr, verlängerbar), eingeschränktes Recht auf Familiennachzug und eingeschränkte Reiseoptionen. Voller Flüchtlingsstatus ist umfangreicher, z.B. 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis.