Mein Kind ist Drittstaatsangehöriger, ich bin Spanier in Deutschland. Bekommt es auch EU-Familienrecht?
Website-Administration
12.12.2024
Antwortdatum: 12.12.2024
Ja, wenn Sie als Spanier Freizügigkeitsrecht in Deutschland haben und Ihr Kind bei Ihnen lebt, kann es eine 'Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers' bekommen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht ausüben (Arbeit, Selbstständigkeit oder ausreichende Mittel). Dann hat das Kind abgeleitetes Aufenthaltsrecht.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Meine Tochter beantragte bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis und erhielt eine Fiktionsbescheinigung und ein Schreiben, in dem stand, dass die Frist später mitgeteilt wird. Aber schon jetzt läuft die Fiktionsbescheinigung ab und das D-Visum läuft auch ab. Sie hat eine Verlängerung der Fiktionsbescheinigung beantragt (über die Website und per Post). Aber es gibt keine Antwort und keine Einladung für die Frist. Hat sie das Recht, nach Ablauf ihres Visums legal in Deutschland zu bleiben? Oder muss sie das Land dringend verlassen?
Diese Website verwendet Cookies, um Inhalte und Werbebotschaften zu personalisieren, Analysen zu sammeln und andere Zwecke zu nutzen. Bitte lesen Sie unsere Cookie-Richtlinie. Wenn Sie der Verwendung von Cookies zustimmen, klicken Sie auf «Akzeptieren».