Ich habe Vorstrafen wegen Drogenbesitz, kann das Einbürgerung verhindern?
Website-Administration
31.12.2024
Antwortdatum: 31.12.2024
Vorstrafen beeinträchtigen die Zuverlässigkeit. Einbürgerung setzt voraus, dass man nicht erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Eine Straftat nach dem BtMG kann zur Ablehnung führen, je nach Höhe der Strafe. Geldstrafen unter 90 Tagessätzen können ggf. toleriert werden, höhere Strafen können das Verfahren blockieren.
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