Antwortdatum: 05.11.2024
Der 'Leben in Deutschland'-Test ist meist identisch oder vergleichbar mit dem Einbürgerungstest, wenn man den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat. Man kann den Nachweis verwenden, um das Kriterium 'Kenntnisse über Rechts- und Gesellschaftsordnung' zu erfüllen. Ein erneutes Ablegen ist nicht nötig, sofern man eine anerkannte Bescheinigung hat.