Antwortdatum: 28.11.2024
Für Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft gibt es Sonderregelungen. Der Arbeitgeber beantragt bei der Bundesagentur für Arbeit eine Anwerbung. Man erhält ein befristetes Arbeitsvisum für maximal 90 Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Die BA prüft, ob die Kontingente eingehalten werden. Danach kann man ohne Verlängerung nicht bleiben.