Antwortdatum: 31.12.2024
Seit 'Ehe für alle' erkennt Deutschland gleichgeschlechtliche Ehen an. Damit besteht der gleiche Anspruch auf Ehegattennachzug. Man muss die Ehe wirksam geschlossen haben und formale Anforderungen erfüllen (A1-Deutschkenntnisse etc.). In vielen Fällen kann man die Eheurkunde legalisieren oder übersetzen, dann steht dem Nachzug nichts entgegen.